Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Angaben in unseren Unterlagen sind angenähert maßgeblich. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen unsere Unterlagen weder vervielfältigt noch Dritten mittelbar oder unmittelbar zugänglich gemacht werden.

2. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung um für uns rechtsverbindlich zu sein. Eine nachträgliche Berichtigung oder Änderung bei offensichtlichen Irrtümern in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen behalten wir uns vor.

3. Preisstellung

Unsere Angebote und Preise gelten soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ab Werk DE-82538 Geretsried, ausschließlich Verpackung, Mehrwertsteuer und Transportversicherung.

4. Zahlung

Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - bei Lieferung ohne Skontoabzug. Ein vereinbarter Skontoabzug wird nur innerhalb der vereinbarten Frist anerkannt. Skontoabzug, auch wenn er vereinbart ist, ist nur zulässig, wenn alle früher datierten Rechnungen ausnahmslos und vollständig bezahlt sind. Bei ungünstiger Auskunft über die Vermögenslage des Bestellers und bei nicht termingerecht bezahlter Rechnung aus vorangegangener Lieferung behalten wir uns vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern, Vorauszahlung zu verlangen oder von der Lieferung zurück zu treten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

6. Versand

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Rücklieferung

Rücklieferungen können wir nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns und nur bei absoluter neuer, original verpackter Ware akzeptieren. Die Rücksendung muss frei Haus an uns erfolgen. Für jede Rücklieferung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Auftragswertes. Sonder- oder Maßanfertigungen, sowie im Kundenauftrag getätigte Sonderbestellungen können grundsätzlich nicht zurück genommen werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt und bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen. Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges kann vom Käufer vorgenommen werden. Er tritt jedoch seine Forderung gegen seinen Abnehmer in Höhe unserer Forderung an uns ab. Er ist verpflichtet uns auf Verlangen die Namen seiner Abnehmer anzugeben.

9. Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

10. Abweichungen

Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und der Lieferung ist DE-82319 Starnberg.

OKU-Obermaier GmbH, DE-82538 Geretsried

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